Gerade hier profitieren Sie von der Erfahrung und unserer aktiven Unterstützung bis hin zur Begleitung bei Amts- und Gerichtswegen.
Es sind 7 Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Betreuungsbedarf
von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des
monatlichen Betreuungsbedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch
eine Ärztin/einen Arzt oder eine Betreuungskraft festgelegt.
Betreuungsbedarfin Stunden pro Monat |
Pflegestufe |
Betrag in Euromonatlich (Netto) |
Mehr als 65 Stunden | 1 | € 175,00 |
Mehr als 95 Stunden | 2 | € 322,70 |
Mehr als 120 Stunden | 3 | € 502,80 |
Mehr als 160 Stunden | 4 | € 754,00 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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5 | € 1.024,20 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
|
6 | € 1.430,20 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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7 | € 1.879,50 |
Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein
ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein
Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.