Höhe des Pflegegeldes

Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Betreuungsbedarf.

Gerade hier profitieren Sie von der Erfahrung und unserer aktiven Unterstützung bis hin zur Begleitung bei Amts- und Gerichtswegen.

 

Es sind 7 Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Betreuungsbedarf
von mehr als 65 Stunden pro Monat. Die Anzahl der Stunden des
monatlichen Betreuungsbedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch
eine Ärztin/einen Arzt oder eine Betreuungskraft festgelegt.

 

 

Quelle: www.help.gv.at
Betreuungsbedarf

in Stunden pro Monat

Pflegestufe
Betrag in Euro

monatlich (Netto)

Mehr als 65 Stunden 1 € 175,00
Mehr als 95 Stunden 2 € 322,70
Mehr als 120 Stunden 3 € 502,80
Mehr als 160 Stunden 4 € 754,00
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
5 € 1.024,20
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Betreuungsperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

 

6 € 1.430,20
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt

 

7 € 1.879,50

 

Das Pflegegeld wird zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein
ausbezahlt. Vom Pflegegeld werden keine Lohnsteuer und kein
Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.

 

Pflegegeld beantragen! (BVA)
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