Kosten

SLOWAKEI  bei Tagessatz ab € 70,00 excl. SVS Anteil

Je nach Pflegeaufwand und Pflegegeld-Einstufung:

 

Bei Pflegestufe 7:

ab € 200,50

monatlich

 

Bei Pflegestufe 4:

ab € 1.326,-

monatlich

 

Ohne Pflegegeld:

ab € 2.080,-

monatlich

 

Beinhaltet Tagessatz, Fahrtkosten, Sozialversicherungskosten ihrer PersonenbetreuerIn,
monatlichen Gebühren der Europflege (€ 170,-), bereits abzüglich der staatlichen Förderungen für selbständige Personenbetreuerinnen.

 

 

 

RUMÄNIEN  bei Tagessatz ab € 80,00 incl. SVS Anteil

Je nach Pflegeaufwand und Pflegegeld-Einstufung:

 

Bei Pflegestufe 7:

ab € 70,50

monatlich

 

Bei Pflegestufe 4:

ab € 1.196,-

monatlich

 

Ohne Pflegegeld:

ab € 1.950,-

monatlich

 

Beinhaltet Tagessatz, Fahrtkosten, Sozialversicherungskosten ihrer PersonenbetreuerIn,
monatlichen Gebühren der Europflege (€ 170,-), bereits abzüglich der staatlichen Förderungen für selbständige Personenbetreuerinnen.

 

 

 

 

Staatliche Förderungen

Wenn die zu betreuende Person Pflegegeld der Stufe 3 oder höher bezieht und das Nettoeinkommen nicht € 2.500,00 überschreitet, erhalten Sie für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen € 640,- pro Monat vom Sozialministerium Service als staatliche Förderung. Bei EINER selbstständigen PersonenbetreuerIn € 320,-.

 

Falls eine Demenzerkrankung vorliegt, gibt es schon eine Förderung ab der Pflegestufe 1. Die Sozialversicherungskosten Ihrer zwei PersonenbetreuerInnen von monatlich ca. € 310,- sind aus dieser staatlichen Förderung von Ihnen zu tragen. Denn genau dafür ist diese Förderung gedacht und geschaffen worden.

Wir empfehlen aufgrund der gesetzlichen Situation und auch aus wirtschaftlichen Gründen eine gewerbliche Anmeldung von selbständigen PersonenbetreuerInnen.

 

Staatliche Förderung beantragen
Wechselantrag downloaden